Allgemeine Geschäfts- und Lieferbedingungen AGB (Stand: 01. Januar 2015)

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§ 1 Allgemeines/Gültigkeit der Bedingungen

Im Kerngeschäft bietet Nonius Augenoptikern und optischen Betrieben einen Werkstattservice für das Einschleifen von Brillengläsern sowie Reparaturen an Brillenfassungen an. Mit Erteilung eines Auftrags erkennt der Auftraggeber die AGB von Nonius an. Vereinbarungen, die von den AGB abweichen, bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch Nonius.

§ 2 Vorbereitung des Auftrags durch den Auftraggeber

Der Auftraggeber übernimmt die Qualitätskontrolle der Gläser. Hierzu gehört: Glasoberfläche, dioptrische Wirkung, Glasausführung, Durchmesser, Typ, Farben usw. Bitte verpacken Sie alle zum Auftrag gehörenden Teile sorgfältig und Brillenfassungen mit einem festen Etui. Für Bohrbrillen oder empfindliche Brillen ohne Etui stellen wir ein kostenpflichtiges Etui ggf. zur Verfügung. Bitte wählen Sie die Größe der Versandverpackung/Etui so, dass die Brillen auch im verglasten oder reparierten Zustand sicher in die Verpackung hineinpassen. Fassungen, die nicht erwärmt oder mit Spiritus gereinigt werden dürfen, sind zu kennzeichnen. Für Markenbrillen benötigte Einzelteile sind mit einzuschicken. Standardteile halten wir bei Nonius vor.

§ 3 Glasversand direkt an Nonius

Brillengläser können seitens der Glaslieferanten direkt an Nonius geliefert werden. Die Gläser müssen hierzu anhand einer Kommission eindeutig einem Auftrag zuzuordnen sein. Für Verwechslungen mangels Kennzeichnung haftet Nonius nicht. Wir übernehmen eine kurze Eingangskontrolle, können aber nicht für fehlerhafte Gläser haftbar gemacht werden. Nach Absprache entstehen dem Auftraggeber Zusatzkosten.

§ 4 Auftragserteilung

Der Auftraggeber haftet für die vollständigen und richtigen Angaben bzw. Daten auf dem Nonius Auftragsformular. Eine Änderung der Daten kann nur schriftlich erfolgen. Kundeneigene Formulare oder Karteikarten dürfen nur nach Absprache mit Nonius verwendet werden. Anderenfalls übernehmen wir keine Garantie, dass alle Daten und Wünsche berücksichtigt werden.

§ 5 Bruchrisiko und Schadenersatz

Das Glasbruchrisiko trägt Nonius. Dieses Risiko erstreckt sich auf Schäden durch Bruch und Verkratzen der gerandeten Gläser, die während der Bearbeitung in den Werkstatträumen von Nonius auftreten. In diesem Falle ersetzt Nonius das beschädigte Glas oder es erfolgt eine Gutschrift bzw. Rückzahlung ausschließlich nach Rechnung des Glaslieferanten zu Nettopreisen (abzgl. Lieferantenrabatt, Werkstattbruch und Bonus). Sollte die Vorlage einer Rechnung nicht möglich sein begleichen wir die Lieferscheinkosten abzüglich 35% Lieferantenrabatt. Das erstattete Glas ist Eigentum von Nonius. Wir übernehmen das Glasbruchrisiko für bis zu folgenden Glasdicken: Nylor 1,5 mm, Bohrloch 2,0 mm, Air Rim o. ä. 2,4 mm. Die angegebenen Glasdicken liegen in der Verantwortung des Augenoptikers. Wir verglasen auch dünnere Gläser, können dann jedoch kein Bruchrisiko übernehmen. Der Auftraggeber haftet für die einwandfreie Qualität der Fassung; für alte oder getragene Fassungen kann bei Bruch kein Ersatzanspruch geltend gemacht werden; bei neuen Fassungen schließen wir Haftungsschäden durch kalte Lötstellen und mangelhafte Beschichtung sowie minderwertige Qualität aus. Nonius behält sich vor, Fassungen nicht oder nur auf Risiko des Augenoptikers zu bearbeiten. Dazu gehören auch ungeeignete Glasmaterialien wie phototrope Gläser 1,5 in Randlosbrillen. Verglasungen mit nicht aufeinander abgestimmten Glas- und Fassungskurven sind je nach Machbarkeit möglich. Ab einer Differenz von 1,0 z.B. Glaskurve 6 Fassungskurve 7 muss der Auftraggeber bereits evtl. Zugeständnisse bei der Ästhetik, Bügelaufschlag oder einer knatschenden Fassung machen. Sollten die Zentrierdaten nicht schriftlich notiert sein, ermitteln wir im Einzelfall die Daten z. B. von Anzeichnungen der Stützscheiben. In diesen Fällen kann der Auftraggeber keinen Anspruch auf die exakt gewünschten Daten erheben. Sollten aufgrund der Materialeigenschaften Zweifel an der dauerhaften Haltbarkeit einer Schweißung bestehen, werden wir Sie darüber informieren und können keine Garantie auf die Schweißstelle übernehmen.

§ 6 Bearbeitung der Aufträge

Nonius führt die Einschleiftoleranzen nach RAL aus. Wir arbeiten nach DIN-Kastenmaß. Die horizontale Toleranz bei Gleitsichtgläsern beträgt 1mm die für die vertikale Differenz 0,5mm. Wenn Sie keine anderslautenden Angaben machen, schleifen wir die Höhe von Einstärkengläsern mittig ein. Wir schleifen die Gläser nach der genannten PD ein. Für Umrechnungen durch Prismen, Glasbesonderheiten und gewünschter Nah-PD ist der Auftraggeber zuständig. Bitte geben Sie bei Bifokalgläsern die Fern-PD an. Die Einschleifhöhe gilt immer nach Formänderung.

§ 7 Liefer- und Bearbeitungszeiten

Die Bearbeitung von Aufträgen durch Nonius erfolgt schnellstmöglich. Die durchschnittliche Bearbeitungsdauer für Einzelaufträge beträgt ein bis zwei Werktage, ohne Lieferzeiten seitens der Zustelldienste. Hinsichtlich der Lieferzeit kann kein Schadensersatz geltend gemacht werden.

§ 8 Ansichtssendung

Tauchmasken und Schwimmbrillen senden wir Ihnen gerne zur Ansicht und zur Kundendemo im Geschäft. Wenn die Artikel innerhalb von 10 Tagen in neuwertigem Zustand zurückgeschickt werden und die beiliegende Rechnung beglichen wurde, werden Ihnen die Artikel erstattet. Die Portokosten sind nicht gutschriftsfähig. Die 10 Tage Rücksendefrist beginnt bei Erhalt der Ware und endet mit dem Rücksendedatum der Retoure-Sendung.

§ 9 Versand

Seit dem 01.01.2015 versenden wir ausschließlich versicherte Pakete. Nur auf schriftlichen Sonderwunsch erfolgt ein unversicherter Versand. Anfallende Kosten können Sie unserer Preisliste entnehmen. Nonius übernimmt für die Einhaltung der Lieferzeiten durch Lieferdienste keine Gewähr. Die von Nonius versendeten UPS-Pakete sind bis maximal 500,- € versichert. Höhere Warenwerte können auf Wunsch versichert werden. Der Auftraggeber trägt die Versandkosten auf beiden Wegen, ebenso das Verlustrisiko von unversicherten Sendungen.

§ 10 Beanstandungen/Reklamationen

Reklamationen sind Nonius vom Auftraggeber sofort nach Erhalt der Ware telefonisch und schriftlich anzuzeigen, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen. Die reklamierten Gläser/Fassungen müssen an Nonius zur Begutachtung zurückgesendet werden. In Absprache mit dem Auftraggeber entscheidet Nonius, ob und wie der angezeigte Mangel behoben wird.

§ 11 Preise

Alle Preise verstehen sich Netto zzgl. der gesetzlichen MwSt.. Einzelgläser werden mit 70% der Komplettverglasung berechnet.

§ 12 Rechnungslegung und Zahlungsbedingungen

Die Abrechnung der Aufträge erfolgt in Einzelrechnungen oder zum 15. und Monatsende in Sammelrechnungen. Sammelrechnungen sind in Kombination mit Lastschrift möglich. Der Rechnungsbetrag ist innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Im Falle des Zahlungsverzugs behält sich Nonius vor, Mahnkosten und Verzugszinsen zu berechnen. Ebenso Lieferungen und Leistungen zurückzuhalten bzw. ausschließlich gegen Nachnahme zu versenden. Für Nachnahmelieferungen berechnen wir dem Auftraggeber zusätzlich 8,- € netto je Paket.

§13 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Als Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie als Gerichtsstand wird – soweit rechtlich zulässig – Neumünster vereinbart.

§ 14 Gültigkeit

Die AGB und die Preisliste von Nonius gelten jeweils in der aktuellen Fassung; ältere Fassungen verlieren bei Erscheinen der neuen Fassung ihre Gültigkeit.